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  • Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen am 26. Dezember 2013

    Am 26. Dezember, dem zweiten Weihnachtsfeiertag, ist der Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen. Er wird von der katholischen Kirche begangen. Dieser Gebetstag ist Teil der Initiative „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, mit der die deutschen Bischöfe auf die Diskriminierung von Christen in verschiedenen Teilen der Welt aufmerksam machen wollen. Nach wie vor wird in vielen Ländern die Religionsfreiheit missachtet.

    Lag in vergangenen Jahren das Augenmerk auf Ländern wie Ägypten oder Saudi-Arabien, so ist in diesem Jahr Indonesien der thematische Schwerpunkt.

    Indonesien ist weit weg. Aber wie sieht es in Deutschland aus? Ist hier bereits alles in Ordnung, so dass wir uns dem Unrecht außerhalb Deutschlands zuwenden können?

    Ich möchte den Blick zurück auf Deutschland lenken und zunächst Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, zitieren: „Überall dort, wo Christinnen und Christen, aber auch Angehörige anderer Religionen daran gehindert werden, ihren Glauben auszuüben, wird Menschenrecht verletzt. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das nicht verhandelbar ist.“

    Ergänzen möchte ich ein weiteres Zitat von der norwegischen Schulministerin Kristin Clement: „Homeschooling ist ein Menschenrecht: Elternrecht und Kinderrecht! Das steht in den Menschenrechtserklärungen!“

    Etwa 1,5 Millionen Kinder werden in den USA zu Hause unterrichtet. In 83 % der Familien geschieht dies aus religiösen Gründen. Mehr als 1,2 Millionen Kinder dürfen in den USA in Bezug auf die schulische Bildung ihr Recht auf Religionsfreiheit wahrnehmen.

    In Deutschland muss das Menschenrecht Hausunterricht jedoch immer wieder verhandelt werden. Eltern, die sich für diese Form der Bildung entscheiden, werden als religiöse Fundamentalisten bezeichnet, die in Parallelgesellschaften leben. Ihnen drohen Geldstrafen, Gefängnis und der Entzug des Sorgerechts, wenn sie ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause bilden wollen.

    Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.11.2012: Die Eltern von zwei Kindern bemängeln, dass die Schule ihre Kinder zur Schamlosigkeit erzieht und die gottgegebenen Unterschiede von Mann und Frau verwischt. Bußgeld: 150 Euro pro Kind.

    Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2012: Die Eltern von drei Kindern bemängeln, dass die Schule die Ehrfurcht vor Gott nicht gewährleistet. Das Gericht sieht das anders und möchte mit seinem Urteil einer religiös motivierten Parallelgesellschaft entgegenwirken. Bußgeld: 300 Euro pro Kind.

    Nordrhein-Westfalen, Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 22.09.2011: Fünf Elternpaare bemängeln das pornografische Lehrbuch. Bußgelder: zwischen 40 und 120 Euro. Gefängnisstrafen von bis zu 43 Tagen.

    Diese drei Urteile stehen exemplarisch für die vielen Verfahren, bei denen christliche Eltern ihren Kindern in einer stabilen Familie Werte und Bildung vermitteln wollten. Die Eltern beriefen sich in ihren Klagen auf die Europäische Menschenrechtskonvention, auf Religionsfreiheit, auf Glaubensfreiheit, auf das Recht auf Bildung. Die Antworten waren und sind Geldstrafen, Gefängnisstrafen und der Entzug des Sorgerechts. Und das alles, weil Eltern sich zu christlichen Werten bekennen.

    Kehren wir nach Indonesien zurück. Homeschooling ist dort zu einem Trend von Familien mit hoch gebildeten Eltern geworden. Es werden nationale Tests durchgeführt, bei denen diese Kinder sogar ein Zertifikat erhalten. Die staatlichen Stellen unterstützen die Eltern mit Tutoren und Lernmedien.

    Während in Indonesien Christen offen diskriminiert werden, z.B. durch Übergriffe auf Kirchen, geschieht die Diskriminierung in Deutschland fast unsichtbar, nämlich in den Familien. Ich schließe mit einem Zitat von Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Nur dort, wo jeder seinen Glauben frei leben kann, ist auch die Gesellschaft frei.“

  • Eine der jüngsten Kinder-Buchautorinnen des Landes Brandenburg

    Kinderbuch-Autoren gibt es viele. Die Zahl der Kinder-Buchautoren ist dagegen deutlich kleiner.

    Während manche Menschen mit 30 noch nicht wissen, was sie später mal beruflich machen wollen, steht Bernicias (14 Jahre) Berufswunsch seit langem fest: Schriftsteller. Als eine der jüngsten Kinder-Buchautorinnen (deren Zahl deutlich kleiner ist als die der Kinderbuch-Autorinnen) des Landes Brandenburg hat sie ihr erstes Buch veröffentlicht: „Sara Síth“, eine fantastische Geschichte über Freundschaft, Hoffnung und Selbstvertrauen. Die Geschichte entführt in eine Welt, in der es magische Begabungen und geheimnisvolle Fähigkeiten gibt.

     

    Mehr über Bernicia und ihre Bücher:

    http://sara-sith.jimdo.com/

     

    Bernicia freut sich über Feedback. Bei Amazon kann man einen Blick ins Buch werfen:

    http://www.amazon.de/Sara-Síth-Bernicia-Schröder/dp/3732283232/

     

    Bernicia Schröder: „Sara Síth“, ISBN 9783732283231, jetzt auch als Ebook und im Großdruck